Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Resolution: Bei Erbbeständen sollen nicht nur in Zukunft bei Veräußerung fünf Gulden für die Konzession, sondern auch dieselbe Summe bei Zerstückelung gezahlt werden
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Resolution: Bei Erbbeständen sollen nicht nur in Zukunft bei Veräußerung fünf Gulden für die Konzession, sondern auch dieselbe Summe bei Zerstückelung gezahlt werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Darmstadt, 1783 Februar 17
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.