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Resolution: Bei Erbbeständen sollen nicht nur in Zukunft bei Veräußerung fünf Gulden für die Konzession, sondern auch dieselbe Summe bei Zerstückelung gezahlt werden
Resolution: Bei Erbbeständen sollen nicht nur in Zukunft bei Veräußerung fünf Gulden für die Konzession, sondern auch dieselbe Summe bei Zerstückelung gezahlt werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
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Darmstadt, 1783 Februar 17
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