Forstrevierverwaltung Oranienbaum (Bestand)
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Z 209 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.05. Forstbehörden >> 03.04.05.02. Forstrevierverwaltungen, Forstämter u. Revierförstereien
1893 - 1902, 1921 - 1943
Findhilfsmittel: Findbuch 2007
Registraturbildner: Die Aufsicht über das Revier Oranienbaum oblag bis zum Verwaltungsumbau 1848 dem Herzoglichen Oberforstamt Dessau. Diese Funktion übernahm 1848 die bei der Regierung Dessau eingerichtete Forst- und Jagdverwaltung. Nach der Vereinigung Anhalts erhielten 1864 die bisherigen Regierungsabteilungen einen neuen Zuschnitt. Der bei der Regierung Dessau gebildeten Abteilung für Domänen und Forsten waren nunmehr 6 Forstinspektionen nachgeordnet, wobei das Revier Oranienbaum zum Bereich der Forstinspektion Dessau II gehörte. Die nächste Veränderung in der Verwaltungsstruktur ging mit der Domanialauseinandersetzung im Jahre 1871 einher. Der Rezess vom 3.12.1871 realisierte die Trennung zwischen herzoglichem und staatlichem Besitz. Das Forstrevier Oranienbaum, dessen Bedienstete auch in Dellnau, der Kapenmühle und im Torhaus Schwarzer Stamm saßen, wurde dabei dem herzoglichen Besitz zugeschlagen. Für die Verwaltung der herzoglichen Forstreviere war zunächst als eigenständige Behörde das Herzogliche Hof-Forstamt und ab 1879 die Hofkammer Dessau zuständig. Um die Jahrhundertwende wurden die Forstreviere Sollnitz und Oranienbaum zum Forstrevier Oranienbaumer Haide zusammengelegt. Nach der Novemberrevolution von 1918 ging im Zuge der Auseinandersetzungsverhandlungen zwischen dem anhaltischen Herzogshaus und dem Freistaat Anhalt ab 1919 der südlich der Wörlitzer Eisenbahn gelegene Teil nebst dem Dessauer Tiergarten an den Staat über. Dieser Teil bildete das staatliche Forstamt Sollnitz, während der verbliebene herzogliche Teil weiter der Hofkammer bzw. nach deren Auflösung 1923 der Herzoglichen Forstverwaltung Dessau unterstand. Mit der der Neueinteilung der Forstämter 1946 wurden die staatliche Forst Sollnitz und die Stadtforst Oranienbaum im Forstamt Sollnitz vereinigt.
Registraturbildner: Die Aufsicht über das Revier Oranienbaum oblag bis zum Verwaltungsumbau 1848 dem Herzoglichen Oberforstamt Dessau. Diese Funktion übernahm 1848 die bei der Regierung Dessau eingerichtete Forst- und Jagdverwaltung. Nach der Vereinigung Anhalts erhielten 1864 die bisherigen Regierungsabteilungen einen neuen Zuschnitt. Der bei der Regierung Dessau gebildeten Abteilung für Domänen und Forsten waren nunmehr 6 Forstinspektionen nachgeordnet, wobei das Revier Oranienbaum zum Bereich der Forstinspektion Dessau II gehörte. Die nächste Veränderung in der Verwaltungsstruktur ging mit der Domanialauseinandersetzung im Jahre 1871 einher. Der Rezess vom 3.12.1871 realisierte die Trennung zwischen herzoglichem und staatlichem Besitz. Das Forstrevier Oranienbaum, dessen Bedienstete auch in Dellnau, der Kapenmühle und im Torhaus Schwarzer Stamm saßen, wurde dabei dem herzoglichen Besitz zugeschlagen. Für die Verwaltung der herzoglichen Forstreviere war zunächst als eigenständige Behörde das Herzogliche Hof-Forstamt und ab 1879 die Hofkammer Dessau zuständig. Um die Jahrhundertwende wurden die Forstreviere Sollnitz und Oranienbaum zum Forstrevier Oranienbaumer Haide zusammengelegt. Nach der Novemberrevolution von 1918 ging im Zuge der Auseinandersetzungsverhandlungen zwischen dem anhaltischen Herzogshaus und dem Freistaat Anhalt ab 1919 der südlich der Wörlitzer Eisenbahn gelegene Teil nebst dem Dessauer Tiergarten an den Staat über. Dieser Teil bildete das staatliche Forstamt Sollnitz, während der verbliebene herzogliche Teil weiter der Hofkammer bzw. nach deren Auflösung 1923 der Herzoglichen Forstverwaltung Dessau unterstand. Mit der der Neueinteilung der Forstämter 1946 wurden die staatliche Forst Sollnitz und die Stadtforst Oranienbaum im Forstamt Sollnitz vereinigt.
Laufmeter: 0.2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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