Amt Arnstein (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
D 2 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.04. Kursächsische Gebiete >> 01.04.01. Kurfürstentum/Königreich Sachsen >> 01.04.01.03. Akten >> 01.04.01.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden >> 01.04.01.03.02.01. Ämter
(1516) 1586 - 1877
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Die Herren von Arnstein besaßen im 13. Jahrhundert das gleichnamige Stammschloss am Fuße des Harzes als Reichslehen. Der Besitz gelangte im 14. Jahrhundert an die Grafen von Regenstein.
1387 verkauften die Grafen Burkhart und Ulrich von Regenstein die damals aus 37 Ortschaften bestehenden Besitzungen an die Grafen Busso und Günther von Mansfeld. Zeitweilig bildete sich sogar eine Nebenlinie der Mansfelder Grafen heraus, die sich nach Arnstein benannte.
Arnstein wurde im Jahre 1442 sächsisches Lehen und gelangte 1535 an die Mansfelder Hauptlinie und somit durch die Sequestration 1570 an das kursächsische Haus.
Im Jahre 1539 verkauften die Grafen von Mansfeld das sogenannte Glenegut zu Harkerode an ihren Schösser Georg Müller zu Arnstein. Damit wurde der Grundstein zur Herausbildung des eigenständigen Rittergutes Harkerode gelegt (siehe H 96 Gutsarchiv Harkerode).
Im Zuge der Sequestration war das Amt Arnstein Ende des 16. Jahrhunderts mit Ausnahme des Schlosses verpfändet worden. Die Freiherren von Knigge gelangten im 17. Jahrhundert in den Besitz des Amtes und teilten das Amt in einen Endorfer und einen Pfersdorfer Anteil.
Das gesamte Amt Arnstein gelangte 1808 an das Königreich Westphalen und 1815 an Preußen. Hier wurde es in den Mansfelder Gebirgskreis des Regierungsbezirkes Merseburg eingegliedert. Die Herrschaftsrechte befanden sich weiterhin im Besitz der Familie von Knigge, die auch die Patrimonialgerichtsbarkeit in Endorf und Patronatsrechte ausübte. Der Pfersdorfer Anteil mit den allodialen Rittergütern Pfersdorf, Willerode und Friedrichrode befand sich zeitweise im Besitz der Familie Bethmann-Hollweg.
Nach dem Tod des Schlosshauptmanns Ernst Ludwig Georg Adam Freiherr Knigge 1880 kam es zu einer 1885 endgültig vorgenommenen Erbteilung unter dessen Söhnen. Für den an das Rittergut Harkerode gefallenen Amtsanteil wurde das Fideikommiss Arnstein gebildet, das sich bis 1945 noch im Familienbesitz der Freiherren Knigge befand. 1880/85 waren auch die Patronatsrechte des Amtes Arnstein über Sylda mit Harkerode und über Alterode und Stangerode an das Rittergut Harkerode abgegeben worden.
Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Arnstein war seit 1940 durch ein Findbuch erschlossen. Der unverzeichnete Anhang des seit 1967 am Standort Wernigerode verwalteten Bestandes wurde 1994 vorläufig verzeichnet. Aufgrund der damaligen Stichjahrregelung 1815 sollten die jüngeren Archivalien nach Merseburg abgegeben werden. Da es dazu nicht gekommen ist, sind die Archivalien 2009 wieder in den Altbestand eingearbeitet worden. Hinzugekommen waren einige Patrimonialgerichtsakten, die zwischen 2000 und 2005 aus Merseburg abgegeben worden waren. Ferner wurden einige nach 1880 entstandene Archivalien aus dem Bestand herausgelöst und diese dem Gutsarchiv Harkerode zugeordnet, da sie nachweislich dort entstanden waren. 2012 erfolgte eine Ergänzung von sieben AE aus dem Bestand A 32a III.
Zusatzinformationen: Verweise: U 11 Grafschaft Mansfeld; A 12a III Gräflich Mansfeldisches Konsistorium Eisleben; A 32a VB Grafschaft Mansfeld; A 32aI, VIII und XI Grafschaft Mansfeld; H 96 Gutsarchiv Harkerode; Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden: ehem. A 24a II, II Geheimer Rat; A 25a I Geheimes Finanzkollegium; A 25a IV Geheimes Finanzkollegium
Registraturbildner: Die Herren von Arnstein besaßen im 13. Jahrhundert das gleichnamige Stammschloss am Fuße des Harzes als Reichslehen. Der Besitz gelangte im 14. Jahrhundert an die Grafen von Regenstein.
1387 verkauften die Grafen Burkhart und Ulrich von Regenstein die damals aus 37 Ortschaften bestehenden Besitzungen an die Grafen Busso und Günther von Mansfeld. Zeitweilig bildete sich sogar eine Nebenlinie der Mansfelder Grafen heraus, die sich nach Arnstein benannte.
Arnstein wurde im Jahre 1442 sächsisches Lehen und gelangte 1535 an die Mansfelder Hauptlinie und somit durch die Sequestration 1570 an das kursächsische Haus.
Im Jahre 1539 verkauften die Grafen von Mansfeld das sogenannte Glenegut zu Harkerode an ihren Schösser Georg Müller zu Arnstein. Damit wurde der Grundstein zur Herausbildung des eigenständigen Rittergutes Harkerode gelegt (siehe H 96 Gutsarchiv Harkerode).
Im Zuge der Sequestration war das Amt Arnstein Ende des 16. Jahrhunderts mit Ausnahme des Schlosses verpfändet worden. Die Freiherren von Knigge gelangten im 17. Jahrhundert in den Besitz des Amtes und teilten das Amt in einen Endorfer und einen Pfersdorfer Anteil.
Das gesamte Amt Arnstein gelangte 1808 an das Königreich Westphalen und 1815 an Preußen. Hier wurde es in den Mansfelder Gebirgskreis des Regierungsbezirkes Merseburg eingegliedert. Die Herrschaftsrechte befanden sich weiterhin im Besitz der Familie von Knigge, die auch die Patrimonialgerichtsbarkeit in Endorf und Patronatsrechte ausübte. Der Pfersdorfer Anteil mit den allodialen Rittergütern Pfersdorf, Willerode und Friedrichrode befand sich zeitweise im Besitz der Familie Bethmann-Hollweg.
Nach dem Tod des Schlosshauptmanns Ernst Ludwig Georg Adam Freiherr Knigge 1880 kam es zu einer 1885 endgültig vorgenommenen Erbteilung unter dessen Söhnen. Für den an das Rittergut Harkerode gefallenen Amtsanteil wurde das Fideikommiss Arnstein gebildet, das sich bis 1945 noch im Familienbesitz der Freiherren Knigge befand. 1880/85 waren auch die Patronatsrechte des Amtes Arnstein über Sylda mit Harkerode und über Alterode und Stangerode an das Rittergut Harkerode abgegeben worden.
Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Arnstein war seit 1940 durch ein Findbuch erschlossen. Der unverzeichnete Anhang des seit 1967 am Standort Wernigerode verwalteten Bestandes wurde 1994 vorläufig verzeichnet. Aufgrund der damaligen Stichjahrregelung 1815 sollten die jüngeren Archivalien nach Merseburg abgegeben werden. Da es dazu nicht gekommen ist, sind die Archivalien 2009 wieder in den Altbestand eingearbeitet worden. Hinzugekommen waren einige Patrimonialgerichtsakten, die zwischen 2000 und 2005 aus Merseburg abgegeben worden waren. Ferner wurden einige nach 1880 entstandene Archivalien aus dem Bestand herausgelöst und diese dem Gutsarchiv Harkerode zugeordnet, da sie nachweislich dort entstanden waren. 2012 erfolgte eine Ergänzung von sieben AE aus dem Bestand A 32a III.
Zusatzinformationen: Verweise: U 11 Grafschaft Mansfeld; A 12a III Gräflich Mansfeldisches Konsistorium Eisleben; A 32a VB Grafschaft Mansfeld; A 32aI, VIII und XI Grafschaft Mansfeld; H 96 Gutsarchiv Harkerode; Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden: ehem. A 24a II, II Geheimer Rat; A 25a I Geheimes Finanzkollegium; A 25a IV Geheimes Finanzkollegium
Laufmeter: 2.2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) (Tektonik)
- 01.04. Kursächsische Gebiete (Tektonik)
- 01.04.01. Kurfürstentum/Königreich Sachsen (Tektonik)
- 01.04.01.03. Akten (Tektonik)
- 01.04.01.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Tektonik)
- 01.04.01.03.02.01. Ämter (Tektonik)
- Amt Arnstein (Bestand)