Michel Dumouçeau, Intendat in Maastricht, unterzei
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K/28
U 32
I 5 Süchteln Süchteln
Süchteln >> Altes Reich, Französische Zeit >> 1. Urkunden
1676 Oktober 1
Regest: Michel Dumouçeau, Intendat in Maastricht, unterzeichnet auf Befehl des Königs Ludwig einen (gedruckten) Schutzbrief für die Bewohner des Dorfes Süchteln. Allen Anführern und Offizieren, sowohl der Kavallerie wie auch der Infanterie, Franzosen und Fremden, wird ausdrücklich verboten, in diesem Dorf einen Streifzug zu unternehmen und dort durch ihre Untergebenen irgendetwas wegzunehmen, zu entführen oder zu beschlagnahmen noch solche Unordnung zu befehlen. Die Anführer und Offiziere setzen sich der Gefahr aus, wegen Ungehorsams bestraft und wegen des Unrechts und zugefügten Schadens zur Verantwortung gezogen zu werden. Kavalleristen und Soldaten werden mit dem Tode bestraft. Die Verfügung gilt bis 1676 Dez. 31.
Ausf., Pap., aufgedrücktes Lacksiegel.
Urkunden
Dumouçeau, Michel
Ludwig XIV. von Frankreich
Maastricht
Holländischer Krieg, Französischer Schutzbrief
Schutzbrief, Süchteln
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:49 MEZ