Bertram von Uckerath (Vckeradt), Dinger und Rentmeister des Amts Löwenberg (Lewenbergh), Herman Gratzfeltt, Reichart zu Beuel (Bewell), Peter Hermans, Neliß Streifler, Johan Proffen und Alf im Froenhoff, Schöffen des Landgerichts zu Oberkassel (Ouer Caßell), bekunden, dass vor ihnen Peter Bach zu Limberg (-gh) und seine Ehefrau Catharina bekannt haben, dass sie an Dekan und Kapitulare der Stiftskirche St. Cassius in Bonn bzw. die Inhaber dieser Urkunde eine Erbrente von 3 Goldgulden für 60 Goldgulden verkauft haben, über welches Kapital sie den Käufern quittiert haben. Sie haben gelobt, die Rente jeweils am Remigiustag, dem 1. Oktober, oder binnen 14 Tagen danach zu bezahlen. Von der Bezahlung kann sie nichts befreien, ob Krieg, Raub, Brand, Hagelschlag, Teuerung, Misswachs, Herrengebot und -verbot oder was sonst. Zur Sicherheit haben sie die folgenden, bislang unverschriebenen Güter zu Unterpfand gesetzt: 1 1/2 Viertel Wingert im Koelhaeßen zwischen Diederich dem Schmied und Johan an der Kirchen oben; ferner einen Busch, zu einer Seite der Kinder broch und Heinrich in der Zangen zur oberen Seite. Falls die Rentschuldner die Rente ein Jahr lang nicht bezahlen, sind damit die Unterpfänder den Rentgläubigern heimgefallen, die sie so lange nutzen können, bis ihnen das Kapital und alle rückständigen Pensionen samt den daraus erwachsenen Kosten und Schäden in einer einzigen Summe bezahlt werden. Die Schuldner können aber die Rente zu jedem Zahltermin mit dem Kapital, der dann fälligen Pension und allen rückständigen Pensionen einlösen, die Unterpfänder entlasten und die vorliegende Urkunde kraftlos machen. Die Löse ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen, sonst wird sie nicht angenommen. - Der Dinger kündigt sein Siegel an, die Schöffen kündigen ihr Amtssiegel an. ... gegeben ... uff Remigii den irsten Octobris 1615.