Wolfgang (Wolf) Meußel (Meußlin), Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Georg Knoll und seiner Ehefrau Katharina über 75 Gulden gegenüber Johann Rehm, Kirchenkollektor am Bruhrain.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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