Hintergrund des Verfahrens ist ein Erbschaftsstreit, in dem der Appellant durch das vorinstanzliche Verfahren seine Ansprüche eindeutig belegt sieht. Die Appellaten bestreiten die Zulässigkeit der RKG-Appellation, da vom Lehensgericht Heinsberg alter Gewohnheit nach an den Fürsten von Jülich-Kleve-Berg appelliert werde. Auch der Appellant habe zunächst diesen Weg eingeschlagen, sich dann aber unberechtigt an das RKG gewandt. Der Appellant bestreitet die Berechtigung dieses Einwandes, da der Herzog RKG- Appellationen zugestimmt habe. Dies gelte ebenso für Appellationen vom Hauptgericht Jülich, die früher an den Herzog gegangen seien, nun aber an das RKG gingen. Würde zunächst an den Herzog appelliert werden, wäre eine (RKG-)Appellation von dessen Entscheidung eine unzulässige 4. Appellation und damit bei einem Bestehen auf dem Rechtszug über den Herzog die RKG- Jurisdiktion unterbunden. Am 14. Januar 1538 erging das Urteil, das Verfahren sei nicht am RKG angenommen, vielmehr sei die 1. Appellation an den Herzog weiter zu betreiben.
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Hintergrund des Verfahrens ist ein Erbschaftsstreit, in dem der Appellant durch das vorinstanzliche Verfahren seine Ansprüche eindeutig belegt sieht. Die Appellaten bestreiten die Zulässigkeit der RKG-Appellation, da vom Lehensgericht Heinsberg alter Gewohnheit nach an den Fürsten von Jülich-Kleve-Berg appelliert werde. Auch der Appellant habe zunächst diesen Weg eingeschlagen, sich dann aber unberechtigt an das RKG gewandt. Der Appellant bestreitet die Berechtigung dieses Einwandes, da der Herzog RKG- Appellationen zugestimmt habe. Dies gelte ebenso für Appellationen vom Hauptgericht Jülich, die früher an den Herzog gegangen seien, nun aber an das RKG gingen. Würde zunächst an den Herzog appelliert werden, wäre eine (RKG-)Appellation von dessen Entscheidung eine unzulässige 4. Appellation und damit bei einem Bestehen auf dem Rechtszug über den Herzog die RKG- Jurisdiktion unterbunden. Am 14. Januar 1538 erging das Urteil, das Verfahren sei nicht am RKG angenommen, vielmehr sei die 1. Appellation an den Herzog weiter zu betreiben.
AA 0627, 6251 - W 1701/5799
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
1535 - 1539 (- 1539)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bernhard von (der) Wirde (Wurde), (Kl.) Beklagter: Paul Habuchs, Heinsberg, und Konsorten, darunter Meister Johann Zaveland zu Maaseik (im Stift Lüttich), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Christoph von Swabach 1535 Prokuratoren (Bekl.): Ludwig Ziegler 1535 - Johann Helffman - Adam Werner de Themar - Mauritius Breunle - Jakob Hueckell - Jakob Rotenburgh - Christoph de Swabach Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hagenbank zu Heinsberg - 2. Schultheiß und Schöffen der Stadt Heinsberg ? - 1533 - 3. Statthalter und Lehenmannen des Obergerichtes zu Heinsberg (Statthalter, Mannen und Lehensrichter des Lehensgerichtes Heinsberg) ? - 1535 - 4. RKG 1535 - 1539 (? - 1539) Beweismittel: Acta priora (Q 4). Designatio expensarum (Q 12). Beschreibung: 2 Bde., 2 cm; Bd. 1: 20 Bl., lose; Q 1 - 3, 5 - 13; Protokoll ohne Deckblatt; Bd. 2: 12 Bl., geb.; Q 4.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 3. Buchstabe W (Gliederung)