Weisung König Friedrichs III. an das Dorf Mühlhausen an der Enz, Reichsfreiheit und Gehorsam gegen den Kaiser nicht gegen das Kloster Maulbronn auszuspielen.
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 502 Bü 24
Bü 010a
Besold-Nr. XXVII, 18 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 502 Maulbronn
Maulbronn >> Sachakten >> 2.1. Kloster allgemein >> 2.1.1. Kloster
25. April 1446
Wir, Friedrich von Gottes Gnaden römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Herzog zu Österreich, zu Steyr, zu Kärnten und zu Krain, Graf zu Tirol und entbinden der gebührsam und gemein des Dorfs zu Mühlhausen an der Enz, unser Gnade, uns ist fürbracht, durch den ehrsamen Abt unsers Gotteshauses zur Heiligen Dreifaltigkeit, unsern lieben andächtigen, wie ihr denn ehrsamen Abt und Konvent des Klosters zu Mulbrunnen, unseren lieben andächtigen, als euern Vogtherrn nicht wöllen gehorsam sein als ander ihrs Gotteshaus Leute, und als sie von uns und dem Reich gefreit sein, das wir nicht gern hören. Darum wann uns und dem Reich dasselbe Kloster zu Mulbrunnen zugehört, so gebieten wir euch ernstlich und festiglich, dass ihr denselben Abt und Konvent fürderhin gehorsam und gewärtig sein, mit der Vogtei und in andern Sachen, als dann die Dörfer und gebührsam zu Illingen, Lientzingen, Otenßheim und ander ihr Dörfer ihnen pflichtig sein und auch tun. Und als sie von uns dem Reich gefreiet sind, dass solch Klag ohn uns nicht mehr gelangen, und dass uns, als einem Römischen König, möchte gebühren euch darum vorzunehmen, das euch Gewahr möchte werden. Geben zu Neuenstadt an Montag nach Sankt Jorgentag nach Christs Geburt Vierzehnhundert und im sechsundvierzigsten Jahr, unseres Reichs im siebenten Jahre. Ad mandatum Dei Regis.
Archivale
Mühlhausen an der Enz : Mühlacker PF
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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