Abt Heinrich Duden macht bekannt, daß er auf 24 Jahre verpachtet hat das Gut Hetterscheid an den jetzigen Schultheiß zu Hetterscheid Ludger und dessen Frau Bele gegen den 3. Teil des Korns. Zehn Morgen Land können als Weide benutzt werden. Sie sollen drei gute Schweine liefern und die Zehntschweine gegen die Ablieferung der Hälfte aufziehen und füttern. Sie sollen zwölf Hühner, 8 Gänse, 300 Eier abliefern, 15 Eichen jährlich pflanzen, ein Kalb liefern und zwei Rinder des Klosters verpflegen, zwei Fuder Stroh liefern. Die Eichelmast soll zu 2/3 vom Kloster, zu einem Drittel von den Pächtern benutzt werden. Sie sollen mit Leuten und Pferden jährlich fünf übliche Dienste leisten zu Köln, Wesel, Düsseldorf, Duisburg oder Neuss. Für den Bedarf des Landes kann der Pächter auf dem abteilichen Kalkofen Hetterscheid Kalk brennen. Er muß den großen und kleinen Zehnten sowie den 3. Teil des Klosters an Korn vor seinem eigenen Korn einfahren. Sie sollen die Prinzipalbehausung des Abts und das Häuschen sowie den kleinen Garten gut beaufsichtigen. Sterben sie vor Ablauf der Frist, so können ihre Kinder nur mit Genehmigung des Abts in den Vertrag eintreten. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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