Vor dem straßburg. Hofgericht bekennen Rufelin gen. Swoz von Windschläg und seine Ehefrau Anna, daß sie von dem Kloster St. Agnes bei Straßburg genanntes Haus, Hof usw. zu Griesheim gegen einen jährlichen Zins von 1 Unze straßburg. Pfennige zu Erblehen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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