Vertrag vom 31. März 1885 mit dem Mühlenbesitzer Peter Gehricke in Dahnsdorf wegen Übernahme der Domänenfiskus obliegenden Verpflichtung zur Unterhaltung und Räumung des Plaufließes unterhalb der Comthur-Mühle bei Dahnsdorf gegen ein Ablösungskapital von 660 Mark

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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