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Schriftwechsel Konsistorium der EKiBB (Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg)
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Gossner Mission >> Gossner >> Gossner Mission in der DDR (1954-1992) >> Dienststelle Berlin >> Kontakte zu Staat, Kirchen und Missionen
1980-1992
Enthält: alphabetisch nach Personen geordneter Schriftwechsel der Gossner-Mission in der DDR mit dem Konsistorium der EKiBB, z. T. auch mit Konsistorien anderer Landeskirchen; soziale Fragen, Finanzfragen, Versicherungsfragen, Prozess Vereinigung Gossnersche Missionsgesellschaft (West) und Gossner Mission in der DDR 1990-1992; Arbeitsgruppe Begegnung von Christen aus Frankreich und der DDR, Berichte über Erfahrungsaustausch 1979; Geschäftsverteilungsplan Konsistorium EKiBB. Stand 1991; Adressenliste ausgewählter Institutionen o. J.
Gossner Mission (Verzeichnung und Digitalisierung gefördert durch die DFG)
Akte/Dokument
Digitalisiert: Ja
Schutzfrist: Sachakten (30 Jahre)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.