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Hans von Bubenhofen, derzeit Landhofmeister, bittet den Bischof von Konstanz, Hermann [III. von Breiten-Landenberg], oder seinen Vikar in geistlichen Sachen um die Bestätigung einer von ihm vorgenommenen Stiftung: Vor dem Dorf Geislingen (Gyslingen) des Ausstellers befindet sich eine Kapelle, in der ein Altar dem heiligen Leiden Christi und dem heiligen Kreuz und der andere Altar der Gottesmutter und Himmelskönigin Maria und aller Heiligen Gottes geweiht sind. Die Kapelle hat durch den Aussteller, seine Vorfahren und seine armen Leute einige Gottesgaben erhalten und konnte nach der Einsetzung von Pflegern weitere Stücke und Gülten erwerben. In dem Dorf Dotternhausen des Ausstellers gab es früher ein Haus, das von geistlichen Frauen als Klausnerinnen bewohnt wurde und vor zwanzig Jahren abbrannte. Da seitdem kein neues Haus gebaut wurde und keine Klausnerin mehr dort lebte, das Haus aber Gülten von den armen Leuten und verstorbenen Frauen erhalten hatte, wurden die Gülten vom Aussteller und seinen Vorfahren verwaltet (verpflegert) und die in dieser Urkunde genannten Gülten und Stücke damit erworben (erobert). Außerdem gibt der Aussteller für sein, seiner Vorfahren und aller gläubigen Seelen Heil zehn Stücke jährlicher Gülte für diese Stiftung, wie auch andere dazu ihre Beiträge geleistet haben (ir stu(i)r geton). Die Stiftung entspricht dem guten Willen der Lebenden und Toten, die ihre Beiträge zu diesen Gottesgaben geleistet und die göttliche Ermahnung bedacht haben, dass zwar der Tod gewiss, aber die Stunde ungewiss ist, woran Gott die Menschen an vielen Orten erinnert. Der Aussteller stiftet zum Lob und zur Ehre des allmächtigen Gottes, seiner Mutter Maria, aller himmlischen Heere und zum Trost und zur Förderung aller gläubigen Seelen mit diesen Stücken, Zinsen und Gülten eine ewige Messe in der Kapelle und stellt zur ewigen Sicherheit diese Urkunde aus. Die Pfarrkirche von Geislingen wird durch diese Stiftung nicht beeinträchtigt. Der Aussteller verleiht als Ältester des Geschlechtes von Bubenhofen und als Kastvogt die Pfarrkirche zu Geislingen mit ihren Altären und dem neuen Altar. Jeder Kaplan dieser Kapelle, der seine Pfründe vom Aussteller oder nach ihm von dem jeweils Ältesten des Geschlechtes von Bubenhofen erhält, soll jeden Sonn- und Feiertag in der Kapelle Messe lesen und danach beim Singen des Amtes in der Pfarrkirche wie die anderen Kapläne zu Geislingen mitwirken. Weil es keine Behausung bei der Kapelle gibt, soll der Priester jeden Freitag in der Kapelle die Messe lesen oder das Lesen der Messe veranlassen. Am anderen Tag soll er in der Pfarrkirche zu Geislingen die Messe lesen lassen. Außerdem soll er sich ohne Widerrede und unter Strafandrohung nach der Ordnung der Präsenz am Lesen und Singen der Jahrzeiten, der Vesper und der Complet und an den anderen Gottesdiensten wie die anderen Priester zu Geislingen beteiligen. Zusammen mit den anderen Priestern soll er zu Geislingen bei ihrem Gotteshaus sein und nicht mehr als die ihm zustehende Gülte empfangen. Für diesen Altar werden die folgenden Zinse, Nutzungen, Gülten und Güter gestiftet, die zu dieser Kapelle gehörig sind: [1] Der Lonershof von Hans (Henslin) Bugel zu Roßwangen gültet und zinst jährlich an den Altar 6 Malter mit 4 Malter Vesen und 2 Malter Hafer Balinger Maß, 10 ß h, 4 Herbsthühner, 2 Gänse, 2 Schultern und 1 Fastnachtshenne. Ansonsten ist der Hof eigen. [2] Der Hof von Walter Schluck zu Roßwangen gültet jährlich 2 Malter, 20 Viertel Vesen, 12 Viertel Hafer Balinger Maß und 5 ß h. [3] Konrad Zetter gültet jährlich nach einer Urkunde 1 fl aus einer Ablösung. [4] Benz Huser von Ostdorf (Oustorff) gültet nach zwei Urkunden jährlich 1 fl. [5] Konrad Stahel von Engstlatt (Engschlat) gültet nach einer Urkunde jährlich 1 Malter aus einer Ablösung. [6 ] Endlin Closen gültet jedes Jahr 3 [unklare Abkürzung] oder 1 Huhn aus 2 Jauchert Acker auf dem Buchensteig zu Geislingen, der sich herauf zu dem Kreuz erstreckt. [7] Hans Jos gibt 8 ß h aus einer Wiese an der Leren. [8] Albrecht (Aubrecht) Schmid, genannt Koch, gibt 5 ß h aus einer Hofstatt vor dem Haus von Ulrich Klausen, die an die Straße stößt und Eigentum der Heiligenpflege ist. [9] Wille Erler gibt 7 ß aus einer Wiese im Blaichental. [10] Werner Koch gibt 7 ß h aus einer Hofstatt auf dem Bol, der auf den Acker von Klaus Butzen stößt. [11] Konrad Zürn gibt 6 ß h aus einer Wiese im Emertal, die auf des Suters Brühl stößt und Eigentum der Heiligenpflege ist. [12] Der Sankt-Georg-Altar zu Geislingen erhält jährlich 4 ß h aus 2 Mannsmahd Wiesen in der Trenckhalden. [13] 1 Jauchert Acker im Binloch von Werner Koch, der bei dem Acker des Sankt-Georg-Altars liegt und Eigentum der Heiligenpflege ist. [14] 1 Jauchert eigener [Acker] [beim] Distelbrunnen, der an die Allmende stößt. [15] 1 Jauchert eigener [Acker] auf Wichtelishalden, der an Michel Herzog angrenzt. [16] 1/2 Jauchert eigener Acker unter dem Wu(o)r, der beim Acker von Konrad Zürn liegt. [17] 1 Jauchert [Acker] am Ölberg in der Gläuen bei Heinrich Erler. [18] 1 Jauchert [Acker] zu Wangen beim Acker des Sankt-Ulrich-[Altars]. [19] 1 Jauchert [Acker] in der Balgenau, der bei Klaus Butzen liegt. [20] 1/2 Jauchert [Acker] auf dem Pfaffenstaig. [21] 1 Jauchert [Acker] auf dem Löch, der oben auf den Jos stößt. [22] 1 Jauchert [Acker] in den Langen Aspen, der bei Eberlin Schlaitzen liegt. [23] 1 Jauchert [Acker] im Monloch, der bei Hans Erler liegt. [24] 1 Jauchert [Acker] bei der Kapelle, der Bühl genannt. Alle diese Äcker sind das Eigentum der Heiligenpflege der Heilig-Kreuz-Kapelle. Von der Frauenklause zu Dotternhausen werden hinzugefügt: [1] 1 Lehen mit vielen Äckern und Wiesen nach einem Pergamentrodel, das derzeit von Auberlin Glogner zu Dotternhausen bebaut wird und jährlich 5 Scheffel Vesen und 1 Malter Rottweiler Maß und 3 ß h gültet. [2] 2 Mannsmahd Wiesen von Auberlin Glogner, die Örtzinerin genannt, die jährlich 16 ß h gülten. [3] 1 Gütlein zu Ratshausen, das derzeit nicht verliehen ist. [4] 2 Mannsmahd Wiesen im Schömberger Bann, von denen 3 1/2 ß h an den Sankt-Katharina-Altar nach Schömberg fallen. [5] Heinz Schürlin gibt 16 ß h aus einer Wiese, wie es das bereits genannte Pergamentrodel ausweist. [6] Albrecht (Aubrecht) Sorer gibt 7 ß h aus einer Wiese und einem Wiesenstreifen nach dem Pergamentrodel. [7] Hans Ytta gibt 6 ß h aus einem Hofstattgarten auf [der] Lere. [8] Der Gugel gibt 3 ß h aus einem Gärtlein an der Holzgasse. [9] Ein Hofstättlein, das für 1 ß h verliehen wird. [10] Burkhart Sering gibt 7 ß h nach der Zelg aus einer Wiese hinter der Lo(e)n. [11] Kaspar Fru(e)g gibt 5 ß h aus einer Wiese. [12] Ein Gärtlein zu Schömberg gültet 5 ß h. [13] Die Byterin von Balingen gibt nach einer Urkunde jährlich 4 pf h. [14] Kunzlin und Martin Koch geben 5 Scheffel nach der Zelg aus 4 Jauchert Acker. [15] Benz und Kunz auf dem Hof geben 14 Viertel Rottweiler Maß nach der Zelge aus 3 Jauchert Acker. [16] Der Gerung gibt 4 Viertel nach der Zelg aus 1 Jauchert. [17] Kaspar Fru(e)g hat 2 Jauchert, von denen er die dritte Garbe gibt. [18] Jakob Seckel von Dormettingen (Dornmettingen) gibt 11 Viertel aus einem Acker nach der Zelge. [19] Der Müller von Balingen gibt 12 ß h nach der Zelge aus 3 Jauchert, außerdem 6 ß h von einem Jauchert zu Dautmergen (Tutmeringen) auf der kleinen Wiese nach der Zelge und alles nach Rottweiler Maß. Alle genannten Stücke, Gülten, Wiesen und Äcker sind in einem Pergamentrodel enthalten. Aus den genannten Stücken und Gülten erhält der Aussteller 7 ß h und 5 ß h für eine Jahrzeit in Schömberg. Außerdem hat der Aussteller folgende Güter und Einkünfte dazu gegeben: [1] Einen Hof zu Obernheim, der jährlich 3 Scheffel Vesen und 3 Scheffel Hafer Rottweiler Maß gültet und dessen zugehörige Wiesen und Stücke in einem Pergamentrodel enthalten sind. [2] Einen Zehnten zu Obernheim, der jährlich 5 Malter von beiden Früchten gültet, und eine Gülte von 4 ß h vom kleinen Zehnten. [3] Einen Zehnten zu Harthausen, der jährlich 1 Malter Frucht Rottweiler Maß gültet. Wenn die eine oder andere der ablösigen Gülten früher oder später abgelöst wird, sollen sie umgehend wieder angelegt werden, wofür der Aussteller oder alle anderen Kastvögte des Altars verantwortlich sind. Abschließend erklärt der Aussteller, dass alle Stücke, Zinsen und Gülten, die für die Messe gestiftet wurden, von allen Steuern, Dienstbarkeiten und Beschwerungen des Ausstellers, seiner Erben und Nachkommen und aller anderen Rechteinhaber frei und unbelastet sein sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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