Bischof Reinhard von Worms bestätigt einen Entscheid seiner Bevollmächtigten im Streit zwischen der Gemeinde Waibstadt und dem Pfarrer, St. Leonhards-Pfründner und Frühmesser daselbst, über die Abhaltung der Messe in der Pfarrkirche, Verkündung der Jahrzeiten, Gebühren bei Sterbefällen, Versehung der Pfarrei in Abwesenheit des Pfarrers etc.