Fürstbischof Fryderich zu Wirtzburg verzichtet anläßlich des Darlehensgeschäftes über 13.000 fl gegenüber dem Deutschen Orden für zinslose Überlassung von 500 fl auf sein Recht auf einen reisigen Klöpper oder Pferd, zu dessen Haltung die jetzt nur durch einen weltlichen Verwalter versehene Kommende Wirtzburg verpflichtet ist, jedenfalls so lange bis das Darlehen in Höhe von 13.000 fl und die 500 fl zurückgezahlt sind. - Vertreter des Ordens ist der Statthalter der Ballei Franken etc. Volpert v. Schwalbach.

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Staatsarchiv Nürnberg