Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Vertrag zwischen den Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt und Philipp III. von Hessen-Butzbach über die Überlassung des Amtes Nieder-Weisel g...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1636 - 1670
Gießen 1641 Februar 3
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den beiden Unterschriften und angehängten Siegeln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vertrag zwischen den Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt und Philipp III. von Hessen-Butzbach über die Überlassung des Amtes Nieder-Weisel gegen Abzug von 3.000 Gulden Deputatgeldern vorbehaltlich der Rechte des Samthauses Hessen-Darmstadt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gießen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg II.
Judaica 186: Die Landgrafen Georg II. und Philipp v. Hessen bekunden, daß sie sich wegen ihrer beiderseitigen Rechte im Amt Nieder-Weisel in angegebener Weise verglichen haben. Danach soll das Amt mit den zugehörigen Dörfern Nieder-Weisel, Eberstadt, Hörgern und Hausen gegen Abzug von 3000 Gulden an letzteren überlassen werden. Geleit, Reise und Folge sollen gemeinschaftlich verbleiben, das Schutzgeld von den Juden jedoch Landgraf Philipp allein zustehen. - Datierung: Gießen 1641 Februar 3 - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung