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Vertrag zwischen den Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt und Philipp III. von Hessen-Butzbach über die Überlassung des Amtes Nieder-Weisel g...
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1636 - 1670
Gießen 1641 Februar 3
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den beiden Unterschriften und angehängten Siegeln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vertrag zwischen den Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt und Philipp III. von Hessen-Butzbach über die Überlassung des Amtes Nieder-Weisel gegen Abzug von 3.000 Gulden Deputatgeldern vorbehaltlich der Rechte des Samthauses Hessen-Darmstadt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gießen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg II.
Judaica 186: Die Landgrafen Georg II. und Philipp v. Hessen bekunden, daß sie sich wegen ihrer beiderseitigen Rechte im Amt Nieder-Weisel in angegebener Weise verglichen haben. Danach soll das Amt mit den zugehörigen Dörfern Nieder-Weisel, Eberstadt, Hörgern und Hausen gegen Abzug von 3000 Gulden an letzteren überlassen werden. Geleit, Reise und Folge sollen gemeinschaftlich verbleiben, das Schutzgeld von den Juden jedoch Landgraf Philipp allein zustehen. - Datierung: Gießen 1641 Februar 3 - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung