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Die Eheleute BRAND von BREDE (S) und ALEYT von BAERSDONK (S) verschreiben ihrer Schwiegermutter resp. Mutter BYELIE von BAERSDONK eine jährliche Leibrente von 80 geldrischen Gulden oder, falls dieselbe bei ihnen wohnen will, freie Kost und 40 geldrische Gulden jährlich zu ihrer Kleidung etc., indem sie ihr für richtige Zahlung den halben Zehnten des seligen GHERIJT von BAERSDONK sowie den Hof zu GHEENROEDE und das Gut zu MEGHEN verpfänden. D. op den twelfften dach in junio.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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