König Konrad III. läßt durch ein Reichsministerialengericht ein Urteil des Corveyer Lehnshofs bestätigen, durch welches Übergriffe mehrerer Corveyer Ministerialen, besonders des Truchsessen Rabano und seines Bruders Liudolf, die sich selbständige Verfügung über die Vorräte ihres Lehnsherrn, erbliche Wohnung innerhalb des Kloster und selbständiges Gericht über die Dienerschaft des Klosters angemaßt hatten, zurückgewiesen werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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