Friedrich Neumüllner, Bürger zu Regensburg, bestätigt, dass Abt Johann [Hauner] von St. Emmeram ihm und seiner Ehefrau Elisabeth sowie dez gratzmans son Emmeram Eberhart eine in das Kammergut gehörige Hofstatt zu Leibrecht verliehen hat. Die bei der Rosstränke gelegene Hofstatt in Regensburg darf von Friedrich und Elisabeth Neumüllner weiterveräußert werden. S=A