Zwei Erzbischöfe (Ricardus Nazareni{1}, Demetrius Duracensis{2} archiepiscopi) und zehn Bischöfe [bzw. Titularbischöfe] (Franciscus Lapcensis{3}, Petrus Lobrensis{4}, Thomas Magnassiensis{5}, Jacobus Neoprensis{6}, Johannes Aytonensis{7}, Anthonius Tergestinus{8}, Albertinus Surmnensis{9}, Ferimnus Labiensis{10}, Jacobus Muranus{11}, Philippus Lavacensis{12}) erteilen einen Ablass von 40 Tagen zugunsten des Klosters Altzella (Celle Sancte Marie Virginis ordinis Cisterciensis) in der Diözese Meißen und aller seiner Kapellen und Altäre, insbesondere der Pfortenkapelle und der Alte Zelle (Antiqua Cella) genannten Kapelle [im Zellwald]. Die Bedingungen für die Erlangung des Ablasses werden eingehend erläutert. Der Bruder Nikolaus von Leipzig (Lypzk) wird als Bittsteller (impetratore) des Ablasses genannt. 1 Nazareth. 2 Durrës (Durazzo), Albanien. 3 Bisher nicht identifiziert. 4 Massa Lubrense, Suffragan von Sorrent, Italien. 5 Bisher nicht identifiziert. 6 Bisher nicht identifiziert. 7 Bisher nicht identifiziert. 8 Triest. 9 Bisher nicht identifiziert. 10 Bisher nicht identifiziert. 11 Maro, Suffragan von Conza, Italien. 12 Lavata, wahrscheinlich das heutige Levádeia, Griechenland. Dazu gibt es folgende spätere Ablassvermehrung vom 21. Oktober 1364: Johann [I.], Bischof von Meißen, genehmigt einen [für das Kloster Altzella 1364 Juni 13 ausgestellten] Ablass. Er und sein Weihbischof Franko, [Titular-]Bischof von Lerós (Francko ... Lerossensis episcopus gerentes vices in spiritualibus ... Johannis Misnensis ... episcopi), fügen dem Ablass gleichzeitig je 40 Tage und eine Karene zu. - Siegel beider Bischöfe angekündigt. - Nachtrag auf rechtem Rand des Ablassbriefes vom 13. Juni 1364.