Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Graf Eberhard v. Solms-Münzenberg, Landdrost in Westfalen, bekundet, dass er der Elisabeth Schurg, Ww. des Wetzlarer Bürger Dönges (von) Girmes, f...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 8 1571-1610
1594
Ausf., Perg., anh. Sg. besch., Unterschrift
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Eberhard v. Solms-Münzenberg, Landdrost in Westfalen, bekundet, dass er der Elisabeth Schurg, Ww. des Wetzlarer Bürger Dönges (von) Girmes, für 300 Gulden Wetziarer Währung eine jährliche Güite von 9 fi. und 3 Malter Korn Wetzlarer Maß von Renten zu Hohensolms und seiner Mühle zu Neunheim auf der Lahn verkauft habe.