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Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Markgraf Karl von Baden bekunden als testamentarische Vormünder des Herzogs Ludwig von Württe...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Stuttgart 1575 November 15
Hessen-Marburg
Pergament, mit den drei Unterschriften und den angehängten Siegeln Markgraf Georg Friedrichs und Herzog Ludwigs, das des Markgrafen Karl fehlt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Markgraf Karl von Baden bekunden als testamentarische Vormünder des Herzogs Ludwig von Württemberg auf Wunsch der vier Schwäger des Herzogs, Landgraf Wilhelms IV. von Hessen-Kassel, Landgraf Ludwigs IV. von Hessen-Marburg, Fürst Joachim Ernsts v. Anhalt und Graf Georg Ernsts v. Henneberg, die inserierten Auszüge aus dem Passauer Vertrag vom 6. August 1552 und den Abschieden der Württembergischen Landstände vom 8. Januar 1554 und 19. Juni 1556 über die Erhebung der Fräuleinsteuer zur Aussteuer der Württembergischen Prinzessinnen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Vormünder und des Herzogs Ludwig