Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen >> Säkularisierte Klöster und Stifte >> Salemische Herrschaft Ostrach
1216-1793
Überlieferungsgeschichte
Vorwort
Der vorliegende Urkundenbestand lag bis 1862 in Ostrach; in diesem Jahr ging das bis dahin thurn und taxissche Oberamt Ostrach in preußische Verwaltung über. Seit 1846 war das bekannt, aber Schwarzmanns damalige Bemühungen, ihn ins geplante "Landesarchiv" zu überführen, scheiterten an dem Widerstand der thurn und taxisschen Verwaltung. Erst 1862 kam das Ostracher Archiv nach Sigmaringen. Das Repertorium fertigte Schwarzmanns Nachfolger Bachmann an, vielleicht nach Schwarzmanns Vorlagen.
Inhalt und Bewertung
Eine Neuverzeichnung erschien seit langem notwendig und lohnend, um die Urkunden salemischer Provenienz herauszufinden und zusammen mit den Urkunden der gleichen Herkunft, die im Depositum Thurn und Taxis Repositur III Ostrach sowie im fürstlichen Zentralarchiv zu Regensburg sind, in einem Repertorium zusammenzubringen. Die Verzeichnung wurde 1956/57 durchgeführt. Dabei ergab sich, was schon vorher vermutet werden konnte, daß ein großer Teil der Originalurkunden salemischer Provenienz ist, d. h. zu Beginn des 19. Jh. aus dem Archiv des Klosters Salem abgetrennt wurde. Die sichere Zuweisung dieser Stücke wurde dadurch ermöglicht, daß sie mit wenigen Ausnahmen die Archivsignaturen des Salemer Archivs tragen (z. B. Bachhaupten B 1. Scat. Fasz. 1 Nr. V) und in einem "Verzeichnis der Haupturkunden als Kauf-, Tausch-, Vergleich-, Spruch- und Entscheid-Briefe über das Fürstlich Thurn und Taxissche Oberamt Ostrach" (Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 260) enthalten sind, das nach dem Vorsatzblatt "aus dem salmansweilischen Repertorio Originalium 1804" extrahiert wurde. Für die Bestimmung der Provenienz wurde mit Nutzen auch herangezogen die "Consignation der Original-Urkunden, welche das Oberamt Ostrach samt Zugehörde betreffen und größtentheils zu Salmansweiler liegen" vom Jahre 1803 (Staatsarchiv Sigmaringen Bestand Ostrach B 1 Nr. 74), das eine, wenn auch meist äußerst dürftige, Inhaltsangabe der einzelnen Urkunden enthält und jeweils angibt, ob das Original in Salem oder in Ostrach verwahrt wurde, oder, wenn das Original nicht in Ostrach war, ob eine Kopie oder ein Extrakt in Ostrach vorhanden war. Allerdings enthalten diese Verzeichnisse nicht den gesamten Urkundenbestand. So sind zum Beispiel die Lehen- und Reversbriefe über die Erblehen, Leiblehen usw. in diesen Verzeichnissen nicht enthalten; aus Bleistiftsignaturen wie 0 43 kann man aber schließen, daß solcherlei Urkunden in Ostrach aufbewahrt wurden. Das ergibt sich z. Tl. auch aus dem "Repertorium Archivii Bachhauptae asservati" von 1757 (Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 257). Aus dem Verzeichnis der Haupturkunden von 1804 und der Consignation von 1803 ergibt sich, daß bei weitem nicht mehr alle Urkunden, die sich auf das Amt Ostrach bezogen, vorhanden sind. Das Repertorium könnte jedoch an Hand der genannten Verzeichnisse noch ergänzt werden, wenngleich man sich darauf beschränken müßte, die dort eingetragenen Regesten zu übernehmen. Dabei wäre noch aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe das "Repertorium über salmansweylische Originalia" (Repertorien Nr. 694), heranzuziehen, das in der Mitte des 16. Jh. entstanden ist und möglicherweise noch Regesten von Urkunden enthält, die bei der Aufstellung der oben genannten Verzeichnisse von 1804 und 1803 schon nicht mehr vorhanden waren. Von diesem Repertorium hat das Staatsarchiv eine Abschrift des 18. Jh. (Bestand Ostrach B 1 Nr. 124). Ein Teil der fehlenden Urkunden könnte noch in den Akten Ostrach stecken, vor allem in den Kirchenakten. Man wird prüfen müssen, ob es sich nicht empfiehlt, die Urkunden zum Urkundenbestand zu nehmen. Nur bei wenigen Urkunden ließ sich die Provenienz nicht sicher bestimmen; meistens sind es Urkunden, die im Zusammenhang mit Habstal stehen. Sie wurden vorerst im Bestand (Salem) Ostrach belassen; es wäre noch zu prüfen, wann, warum und ob sie zu Recht hineingekommen sind, oder ob sie erst im 19. Jh. unter Gesichtspunkten der Domänenverwaltung dem Bestand einverleibt wurden. Vielleicht wäre hier mit dem im Fürstlichen Archiv vorhandenen alten Repertorium Habstal aus dem Ende des 18. Jh. Klarheit zu schaffen.
Mit Rücksicht auf die zahlreichen Urkunden salemischer Provenienz sollte der Bestand, der bisher nur Ostrach heißt, besser (Salem-) Ostrach heißen. Die Urkundenschachteln sind auch so beschriftet worden. Der augenblickliche Bestand weist 471 Nummern auf, davon 49 Stück bis 1299, 60 Stück von 1300 bis 1399, 81 Stück von 1400 bis 1499, 182 Stück von 1500 bis 1599, 58 Stück von 1600 bis 1699 und 41 Stück von 1700 bis 1799.
Nach der Verzeichnung der Urkunden sollte auch der Aktenbestand in Angriff genommen werden, der dieselbe Vermischung der Provenienzen aufweist. Mit Hilfe des 1795 bis 1797 von P. Gabriel Feyerabend angelegten "Repertoriums sämtlicher in dem salmansweilischen Archiv, auch Verhörs-Protocolle befindlicher Aktenstücke über das Oberamt Ostrach" (Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 258 und 259) wäre die Provenienz der salemischen Akten zweifelsfrei zu bestimmen. Für die Ermittlung der Akten ostrachischer Provenienz dürften das obengenannte Repertorium um 1757 sowie das im Bestand des Staatsarchivs Sigmaringen (B 1 Nr. 75-77) vorhandene Repertorium in 3 Bänden gute Dienste leisten.
Dr. Herberhold
Im Herbst 2013 wurde unter der Betreuung von Sabine Hennig das maschinenschriftliche Findbuch inklusive Orts- und Personenregister im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel durch einen externen Dienstleister digitalisiert. Franz-Josef Ziwes führte die für die Einstellung in das Internet notwendigen Nacharbeiten durch.
Vorwort
Der vorliegende Urkundenbestand lag bis 1862 in Ostrach; in diesem Jahr ging das bis dahin thurn und taxissche Oberamt Ostrach in preußische Verwaltung über. Seit 1846 war das bekannt, aber Schwarzmanns damalige Bemühungen, ihn ins geplante "Landesarchiv" zu überführen, scheiterten an dem Widerstand der thurn und taxisschen Verwaltung. Erst 1862 kam das Ostracher Archiv nach Sigmaringen. Das Repertorium fertigte Schwarzmanns Nachfolger Bachmann an, vielleicht nach Schwarzmanns Vorlagen.
Inhalt und Bewertung
Eine Neuverzeichnung erschien seit langem notwendig und lohnend, um die Urkunden salemischer Provenienz herauszufinden und zusammen mit den Urkunden der gleichen Herkunft, die im Depositum Thurn und Taxis Repositur III Ostrach sowie im fürstlichen Zentralarchiv zu Regensburg sind, in einem Repertorium zusammenzubringen. Die Verzeichnung wurde 1956/57 durchgeführt. Dabei ergab sich, was schon vorher vermutet werden konnte, daß ein großer Teil der Originalurkunden salemischer Provenienz ist, d. h. zu Beginn des 19. Jh. aus dem Archiv des Klosters Salem abgetrennt wurde. Die sichere Zuweisung dieser Stücke wurde dadurch ermöglicht, daß sie mit wenigen Ausnahmen die Archivsignaturen des Salemer Archivs tragen (z. B. Bachhaupten B 1. Scat. Fasz. 1 Nr. V) und in einem "Verzeichnis der Haupturkunden als Kauf-, Tausch-, Vergleich-, Spruch- und Entscheid-Briefe über das Fürstlich Thurn und Taxissche Oberamt Ostrach" (Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 260) enthalten sind, das nach dem Vorsatzblatt "aus dem salmansweilischen Repertorio Originalium 1804" extrahiert wurde. Für die Bestimmung der Provenienz wurde mit Nutzen auch herangezogen die "Consignation der Original-Urkunden, welche das Oberamt Ostrach samt Zugehörde betreffen und größtentheils zu Salmansweiler liegen" vom Jahre 1803 (Staatsarchiv Sigmaringen Bestand Ostrach B 1 Nr. 74), das eine, wenn auch meist äußerst dürftige, Inhaltsangabe der einzelnen Urkunden enthält und jeweils angibt, ob das Original in Salem oder in Ostrach verwahrt wurde, oder, wenn das Original nicht in Ostrach war, ob eine Kopie oder ein Extrakt in Ostrach vorhanden war. Allerdings enthalten diese Verzeichnisse nicht den gesamten Urkundenbestand. So sind zum Beispiel die Lehen- und Reversbriefe über die Erblehen, Leiblehen usw. in diesen Verzeichnissen nicht enthalten; aus Bleistiftsignaturen wie 0 43 kann man aber schließen, daß solcherlei Urkunden in Ostrach aufbewahrt wurden. Das ergibt sich z. Tl. auch aus dem "Repertorium Archivii Bachhauptae asservati" von 1757 (Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 257). Aus dem Verzeichnis der Haupturkunden von 1804 und der Consignation von 1803 ergibt sich, daß bei weitem nicht mehr alle Urkunden, die sich auf das Amt Ostrach bezogen, vorhanden sind. Das Repertorium könnte jedoch an Hand der genannten Verzeichnisse noch ergänzt werden, wenngleich man sich darauf beschränken müßte, die dort eingetragenen Regesten zu übernehmen. Dabei wäre noch aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe das "Repertorium über salmansweylische Originalia" (Repertorien Nr. 694), heranzuziehen, das in der Mitte des 16. Jh. entstanden ist und möglicherweise noch Regesten von Urkunden enthält, die bei der Aufstellung der oben genannten Verzeichnisse von 1804 und 1803 schon nicht mehr vorhanden waren. Von diesem Repertorium hat das Staatsarchiv eine Abschrift des 18. Jh. (Bestand Ostrach B 1 Nr. 124). Ein Teil der fehlenden Urkunden könnte noch in den Akten Ostrach stecken, vor allem in den Kirchenakten. Man wird prüfen müssen, ob es sich nicht empfiehlt, die Urkunden zum Urkundenbestand zu nehmen. Nur bei wenigen Urkunden ließ sich die Provenienz nicht sicher bestimmen; meistens sind es Urkunden, die im Zusammenhang mit Habstal stehen. Sie wurden vorerst im Bestand (Salem) Ostrach belassen; es wäre noch zu prüfen, wann, warum und ob sie zu Recht hineingekommen sind, oder ob sie erst im 19. Jh. unter Gesichtspunkten der Domänenverwaltung dem Bestand einverleibt wurden. Vielleicht wäre hier mit dem im Fürstlichen Archiv vorhandenen alten Repertorium Habstal aus dem Ende des 18. Jh. Klarheit zu schaffen.
Mit Rücksicht auf die zahlreichen Urkunden salemischer Provenienz sollte der Bestand, der bisher nur Ostrach heißt, besser (Salem-) Ostrach heißen. Die Urkundenschachteln sind auch so beschriftet worden. Der augenblickliche Bestand weist 471 Nummern auf, davon 49 Stück bis 1299, 60 Stück von 1300 bis 1399, 81 Stück von 1400 bis 1499, 182 Stück von 1500 bis 1599, 58 Stück von 1600 bis 1699 und 41 Stück von 1700 bis 1799.
Nach der Verzeichnung der Urkunden sollte auch der Aktenbestand in Angriff genommen werden, der dieselbe Vermischung der Provenienzen aufweist. Mit Hilfe des 1795 bis 1797 von P. Gabriel Feyerabend angelegten "Repertoriums sämtlicher in dem salmansweilischen Archiv, auch Verhörs-Protocolle befindlicher Aktenstücke über das Oberamt Ostrach" (Dep. Thurn und Taxis Rep. III Ostrach Nr. 258 und 259) wäre die Provenienz der salemischen Akten zweifelsfrei zu bestimmen. Für die Ermittlung der Akten ostrachischer Provenienz dürften das obengenannte Repertorium um 1757 sowie das im Bestand des Staatsarchivs Sigmaringen (B 1 Nr. 75-77) vorhandene Repertorium in 3 Bänden gute Dienste leisten.
Dr. Herberhold
Im Herbst 2013 wurde unter der Betreuung von Sabine Hennig das maschinenschriftliche Findbuch inklusive Orts- und Personenregister im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel durch einen externen Dienstleister digitalisiert. Franz-Josef Ziwes führte die für die Einstellung in das Internet notwendigen Nacharbeiten durch.
507 Urkunden, 1 altes Findbuch
Bestand
Ostrach SIG; Salemische Herrschaft
Salem FN; Kloster, Herrschaft Ostrach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
Hierarchie
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