Territoriale Zusammenarbeit des Werkes Lunzenau mit der Stadt Lunzenau
Vollständigen Titel anzeigen
33432 VEB Papierfabriken Penig, Nr. 678 (Zu benutzen im Staatsarchiv Chemnitz)
Registratursignatur: THA 9820-5.5.878
33432 VEB Papierfabriken Penig
33432 VEB Papierfabriken Penig >> 5 Recht
1973 - 1985
Enthält: Verträge mit der Stadt Lunzenau und der BSG Fortschritt Lunzenau zur finanzellen Unterstützung bei der Instandhaltung von Sportanlagen, Erweiterungsbau der POS Lunzenau, Um- und Ausbau von Wohnungen, Mitfinanzierung der 650-Jahr-Feier der Stadt Lunzenau, Schaffung einer ärztlichen Ambulanz u. ä. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger.- Bedarf des Werkes Lunzenau an Leistungsfonds für 1984/85 u. a. für die 100-Jahr-Feier der Papierfabrik Lunzenau.
VEB Papierfabriken Penig
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:26 MEZ