Gerhard Dieckhoff, Diener zur Coppel, macht bekannt, daß ihn Abt Heinrich Duden gemäß Vertrag vom 9. Juni 1564 zugunsten der nachgelassenen Kinder Hermanns von Westerholt, Agnes und Anna, mit dem Gut Mönninghof im Kirchspiel Oldenzaal samt Zubehör gegen eine Erbpacht von 24 Gulden belehnt hat. Der Hof soll stets zu zwei Händen stehen, und wenn eine Hand stirbt, soll eine andere Hand aus den nächsten Erben mit Zahlung von 60 Reichstalern gewonnen werden, spätestens nach Ablauf eines halben Jahres. [Urkunde des Abts inseriert].

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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