Abt Johann von Werden macht bekannt, daß vor ihm persönlich Burghard von Kuckelsheim (Kukelshem) erschienen ist und zu Nießbrauch (usufructuario iure) seine Güter tho den Woestenhove in der Pfarrei Rellinghausen (Rolinchusen) samt Zubehör an seinen Vater Noldo von Kuckelsheim und dessen Frau Mette gegeben hat mit allen Einkünften und Rechten, so lange sie beide bzw. einer von ihnen lebt. Nach ihrem Tod fallen alle Güter an Burghard zurück und zwar in dem Umfang, wie sie Burghard 1343 von Eberhard von Lüttelnau (Luttelenowe) gekauft hat. Das Gut ist von dem Kloster Werden nach Ministerialenrecht abhängig, weshalb Burghard um Besiegelung durch den Abt gebeten hat. Burghard siegelt ebenfalls. Anwesend waren Eberhard von Scheven, Wolfard von Schuren, Arnold von Vittinghoff (Vichinchove) gen. Schell (Schele), Philipp von Bardenscheid (-schede) und andere, vertrauenswürdige Leute. - Acta a. d. Millesimo trecentesimo quinquagesimo octavo in die festo beati Jacobi apostoli.
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