Herzog Franz I. der Ältere von Sachsen-Lauenburg, der genötigt ist, insbesondere zur Aussteuerung seiner Tochter Dorothea, vermählte Braunschweig-Grubenhagen, Geld aufzunehmen, sich aber mit Kaspar von Buchwaldt wegen einer Anleihe von 8000 Talern, mit 9000 Talern wieder einzulösen, nicht hat einigen können, da die lauenburgische Landschaft nicht hat bürgen wollen und auch keine Einigung wegen der Schuldverschreibung erzielt worden ist, dem jetzt aber Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf 14000 Talern, mit 15000 Talern wieder einzulösen, über den Pfandschilling für Tremsbüttel hinaus bar vorgestreckt hat, verspricht Herzog Adolf zum Unterpfand für die Zinsen den Zoll zu Lauenburg, so dass Herzog Adolf aus diesem jährlich in den acht Tagen nach Michaelis, angefangen 1572, 840 Taler Zinsen für das jetzt gegebene Darlehen und 300 M Zinsen für 5000 M aus dem Tremsbütteler Pfandschilling (s. Urkunde Nr. 361) erhält, worauf die Zöllner Kaspar Bussau und Jürgen Elers durch Handschlag verpflichtet worden sind, und zur Sicherheit für die Hauptsumme das Amt Tremsbüttel. Gegeben zum Trembßbüttel Dinstags nach Candate anno usw. (1571).

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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