Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Zur Erbauung eines Pfarrhauses ist der Gemeinde Battenfeld die Einsammlung einer Kollekte gestattet. Postskript: Es ist ein Reskript über die Besoldung der Kastenmeister eingegangen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Zur Erbauung eines Pfarrhauses ist der Gemeinde Battenfeld die Einsammlung einer Kollekte gestattet. Postskript: Es ist ein Reskript über die Besoldung der Kastenmeister eingegangen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> O Armen- und Wohltätigkeitspflege >> O.1 Sammlungen und Stiftungen
Gießen, 1721 März 1
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 16
Vermerke: Deskriptoren: Battenfeld
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.