Material zum Paragraphen 125 StGB: Landfriedensbruch (Handakten Ministerium)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Bü 148
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Politisches Archiv von Frieder Birzele
Politisches Archiv von Frieder Birzele >> 2. Unterlagen aus der Tätigkeit als Innenminister >> 2.4. Polizeiangelegenheiten
1984-1992
Enthält u.a.: Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland, Endgutachten der unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung der Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission), Kopien Auszug S. 146-176 1989; Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt aus der Sicht der Strafrechtswissenschaft, Gutachten der Unterkommission VII, Kopien Auszüge 1989; Justizministerium Baden-Württemberg: Kabinettsvorlage innere Sicherheit, hier: Verfassungsänderung für die zum "Lauschangriff" vorgesehenen Regelungen, masch. Man. 3 Seiten 1992; Beitrag für das Interview von Birzele am 25.11. mit dem SDR Hörfunk, masch. Man. 4 Seiten; Beschluss des Zweiten Senats: Zur Frage der Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen, Kopien 13 Seiten 1989; Rudolf Wassermann: Der Staat muß Zähne zeigen, 6 Seiten; Antrag der Fraktion der SPD für schärfere Gesetze gegen Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, masch. Man. 3 Seiten 1993; Antrag der Fraktion der CDU zur Inneren Sicherheit, masch. Man. 2 Seiten o.D.; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes sowie Entwurf eines Gesetzes zur inneren Sicherheit, masch. Man. 28 Seiten und Anlagen 1992; Bundestagsreden von Hans-Jochen Vogel, Herbert Schnoor und Hans de With zum Strafrechtsänderungsgesetz (Demonstrationsrecht), in: Politik. Aktuelle Informationen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, 14 Seiten 1984; Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Strafrechtsänderungsgesetzes, 8 Seiten 1984; Antrag der Fraktion der SPD für schärfere Gesetze gegen Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, masch. Man. 3 Seiten 1992; Sprechzettel für die Sitzung des Ministerrats am 29.09.1992 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur Inneren Sicherheit, masch. Man. 9 Seiten; Entwurf eines Gesetzes zur Inneren Sicherheit, hier Formulierungsvorschläge zu § 125 Abs. 2 (neu) StGB und Erweiterung des § 112 a StPO masch. Man. 6 Seiten 1992; Katalog der Vorschläge und Empfehlungen zu kriminalpoltischen Kurskorrekturen in Bund und Ländern, masch. Man. S. 273-297 o.J.; Gutachten der Unterkommission VI, Redaktion Rudolf Wassermann: Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt aus der Sicht der Strafrechtspraxis, auszugsweise Kopien S. 763-823 Seiten, 1989; Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts; Gesetzestexte
1 Bü
Archivale
2022-12-31
Schnoor, Herbert
Wassermann, Rudolf
With, Hans de
Demonstrationsrecht
Gewalt
Gewaltkommission
Grundgesetz; Änderung
Landfriedensbruch
Lauschangriff
Volksverhetzung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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