Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Heinrich v. Dittelsheim gen. Steinmetz, Ratsherr zu Oppenheim, übereignet dem Grafen Philipp v. Katzenelnbogen die ihm gehörenden Güter des versto...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1451 September 6
Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Aktivlehen v. Dittelsheim. Rv. (spätes 15. Jh.): Heinrich Steynmecze lehen. Mit beschädigtem Siegel ; Kopie (16. Jh.) Staatsarchiv Darmstadt, Leeheim
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. uff mandag nach sant Egidien tag des heyligen abtes und bichters 1450
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich v. Dittelsheim gen. Steinmetz, Ratsherr zu Oppenheim, übereignet dem Grafen Philipp v. Katzenelnbogen die ihm gehörenden Güter des verstorbenen Henne Rebstock zu Leeheim, nämlich ein Haus mit Hofraithe, zwischen den Heiligen und den Herren v. Eberbach gelegen, und folgende Äcker: ein, Halbstück (zweyteil) neben Werner Strohmann und den Herren von St. Alban, ein Halbstück auf dem Wege neben den Heiligen, ein Halbstück neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben Richard Metze, 3 1/2 Morgen daneben bei Kunz Scheffer, ein Halbstück am Wolfskehler Wege neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen auf den Strengen neben den Heiligen, drei Morgen ebendort neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben den Heiligen, 1 1/2 Morgen am Mörfelder Wege neben Waßmut, einen Morgen unter den Mönchen neben den Herren v. Eberbach, ein Halbstück neben Klaus Finke, 3 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, ein Halbstück neben den Heiligen, zwei Morgen neben den Herren v. Eberbach, drei Morgen neben den Herren von St. Alban, ein Halbstück neben den Herren v. Eberbach, einen Morgen neben den Heiligen, ein Halbstück am Bauschheimer Wege, zwei Morgen eine Ruthe am Dorfe beim Ginsheimer (Gensser) und ein Halbstück am Zoberwege neben den Herren v. Eberbach. Im anderen Feld genannt auf dem Hofe: drei Morgen eine Ruthe neben den Herren v. Eberbach, einen Morgen neben denselben, zwei Morgen auf der Gänseweide neben dem Pfarrer, einen Morgen ebendort neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen neben denselben, ein Halbstück neben Heinz Nolte, drei Morgen weniger einer Ruthe neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen auf der Nachtweide neben denselben, einen Morgen neben denselben, ein Halbstück neben den Herren von St. Jakob, 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, l/2 Morgen neben Richard Metze, zwei Morgen neben demselben, 1 1/2 Morgen im kleinen Feld neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben Werner Strome, fünf Ruthen neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen in den Strengen neben den Heiligen, einen Morgen neben dem Pfarrer, drei Morgen neben den Herren v. Eberbach, vier Morgen weniger einer Ruthe neben Werner Strome, einen Morgen nach Dornheim zu neben den Herren v. Eberbach, drei Morgen auf der langen Hecke neben den Herren zu St. Alban, einen Morgen neben denselben, 1 1/2 Morgen neben Heinz Nolte; 1 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben den Herren zu St. Alban, fünf Ruthen neben den Herren v. Eberbach, einen Morgen neben denselben am Dornheimer Wege, ein Halbstück neben den Herren zu St. Jakob, 4 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen neben denselben, 1 1/2 Morgen neben denselben, einen Morgen neben denselben, ein Halbstück neben den Herren zu St. Alban, ein Halbstück neben den Herren v. Eberbach, drei Morgen weniger iner Ruthe neben denselben, drei Morgen, zwei Morgen davon nach Dornheim zu, neben den Herren zu St. Jakob, sechs Morgen nach Erfelden zu neben den Herren v. Eberbach, fünf Ruthen neben denselben, 1/2 Morgen auf dem Hofe, 1/2 Morgen auf der Gänseweide, 2 1/2 Morgen ebendort, zwei Morgen Gärten auf der Nachtweide, fümf Mannsmahd Wiese am Weidenweg, sechs Morgen Wiese im Dornheimer Gericht, zehn Morgen daselbst, 2 1/2 Morgen daselbst, 12 1/2 Morgen Wiese in der Poppenheimer Gemarkung, 1 1/2 Morgen daselbst, 2 1/2 Morgen einen Viertel genannt der Bingarte, vier Morgen hinter Poppenheim, zwei M. ein Viertel ebendort, drei Mannsmahd im Gerauer Feld, 7 1/2 Morgen ein Viertel Wiesen in der Gerauer Gemarkung und 22 Morgen ein Viertel im Niersteiner Feld. Der Graf soll diese Güter mit allen Rechten und Freiheiten besitzen, wie sie Heinrich von Henne Rebstocks Tochter, seiner verstorbenen Frau, und ihren Kindern bisher innegehabt hat. Heinrich hat diese Güter vom Grafen als Erblehen zurückerhalten
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4706
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.