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Verordnung: Bei Anschaffung neuer Koch-Öfen in herrschaftlichen Gebäuden dürfen in Zukunft nur solche Konstruktionen gewählt werden, bei welchen der Kochraum nur mit der Küche oder dem Vorplatz in Verbindung steht, auf keinen Fall mit dem Wohnraum (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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