Dietrich von Westrum zum Gutacker macht bekannt, daß Abt Hermann ihn und seine Frau Margarete von der Hesse mit dem Gut Beckhausen zu Stoveren, das sein + Vater dem Dietrich von Stoveren abgekauft hatte, behandigt hat und dazu noch mit einer 3. unbenannten Kindeshand, die innerhalb von zwei Jahren zu benennen ist. Ist bis dahin aus dieser Ehe kein Kind vorhanden, so wird Johann von Westrum, Sohn Dietrichs aus erster Ehe mit Anna Voß, die Behandigung erhalten. Sie werden dem Hofesschulten von Heldringhausen jährlich am 11. November neun kölnische Albus zahlen. Was von dem Gut versetzt oder verpfändet ist, werden sie wieder zurückzugewinnen versuchen. Wenn eine Hand gestorben ist, soll eine neue gewonnen werden. Anwesend waren der Bürgermeister von Werden Caspar Bongarts, der Hofesschulte von Heldringhausen Johann Rive zu Recklinghausen und Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Klosters Werden. - Es siegelt der Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...