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Der von Böhmen beanspruchte Heimfall des kur-pfälzischen Lehens Pleystein
Enthaeltvermerke: Darin: Deduktion 642 "Kurtze doch gründliche Beantwortung Des weitheren- oder zweyten Gräfflich-Sintzendorffischen IMPRESSI, Die POSSESSION Der Herrschafft Pleystein Betreffend.", Deduktion 643 "Weitere in Jure gegründete Ausführung, Über die Von Ihro Majestät Der jetzt Regierenden Kayserin, Als Königin von Böheim Dem Grafen Wilhelm von Sinzendorf Eingeraumte POSSESSION Der Lehen - Herrschaft Pleystein.", Deduktion 644 "Standhafte Wiederlegung Zweyer Von Seiten Chur-Pfaltz Durch den Druck publicirten IMPRESSORUM in der Pleysteinischen Lehens-Anligenheit.", Deduktion 645 "Kurtze, Doch gründliche und Acten-mässige Ausführung, Daß die Der Cron Böheim zu Lehen gehende Herrschaft Pleystein Mit Absterben Weyland Ihro Durchleucht des letzt Seeligst verschiedenen Chur-Fürstens CAROLI PHILIPPI von der Pfaltz Der Cron Böheim würcklich eröffnet worden Und des jetzigen Chur-Fürstens von der Pfaltz Durchleucht daran nicht die mindeste Anforderung zustehe; Mithin Ihro Majestät Die jetzt Regierende Kayserin Als Königin zu Böheim Besagte Herrschaft jenem, welcher darauf die Exspectanz und Eventual-Investitur allschon gehabt/ zu verleyhen/und denselben in würcklichen Genuß zu setzen/wohl befuget und berechtiget gewesen."