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Verordnung: Die am 16. September des Jahres bekannt gemachte Verordnung wurde per Ausschreiben vom 14. Oktober wiederholt. Der Versuch durch immediate Eingaben den Lauf der Justiz zu hemmen wird strengstens untersagt
Verordnung: Die am 16. September des Jahres bekannt gemachte Verordnung wurde per Ausschreiben vom 14. Oktober wiederholt. Der Versuch durch immediate Eingaben den Lauf der Justiz zu hemmen wird strengstens untersagt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.1 Allgemeine Vorschriften, Vorladung, Eidesleistung, Fristen
Gießen, 1774 November 21
Sachakte
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