Bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster verhandelte Klagesache des Komturs etc. zu Steinfurt und Münster, Freiherr von Schauenburg, als Vertreter der Rechte der zur Kommende gehörigen freien Güter Bokelesch und Ubehausen im Saterlande gegen den Vorsteher und die Eingesessenen zu Strücklingen wegen der den Heuerleuten jener gedachten Güter verweigerten Mitbenutzung der Kirche und Begräbnisstätte zu Strücklingen

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Niedersächsisches Landesarchiv
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