Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Friedrich Blumenstein, dessen Ehefrau Adelheid und ihren Leibeserben 4 Morgen Wiesen in der Spiegelberger Mark [bei Bellheim], oben am Ziegelholz neben Valentin (Veltin), Hühnervogt, und Ulrich Schmitt gelegen, zu Erbe. Sie dürfen dies selbst nutzen oder verleihen, zinsen aber jährlich pro Morgen 2 Kapaune, die dem Hühnervogt zu Germersheim überantwortet werden. Sie dürfen das Wasser bei den Wiesen zur Wässerung derselben nutzen, solange es der Pfalzgraf nicht braucht, aber nicht zu einem anderen Zweck oder zum Schaden des Pfalzgrafen. Friedrich schwört, dem Pfalzgrafen hold zu sein und alles zu tun, was ein Mann seinem Herrn schuldig und pflichtig ist.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...