Absetzung von Bevollmächtigten wegen schlechter Amtsführung
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GerKer, 756
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.3 Arbeitsrechtsklagen
1719 November 24
Enthält: Vor Schultheiß und Schöffen des Kerpener Gerichts beantragt Arnold Theodor Michael von Leers, Fideikommisshalter zu Loersfeld, die Absetzung seiner derzeitigen Bevollmächtigten, des Lizentiaten Johann Conrad Scholteis und anderer, die er mit Datum vom 26.6.1715 und 16.3.1716 eingesetzt hatte, um die dem Fideikommiss gehörenden ("ahnklebigen") Renten und Einkünfte einzutreiben, in Empfang zu nehmen und zu quittieren, darüber Verträge abzuschließen und Vereinbarungen zu treffen ("zu contrahiren, zu transigiren") und auch sonst unter der üblichen Mitteilungspraxis in seinem Namen und Interesse zu handeln. Doch war er jetzt mit ihrer Amtsführung, besonders beim letzten (nicht näher genannten) Mal unzufrieden. Sie seien "tragh, nachlaßig undt saumbsehlig" und verträten seine Interessen schlecht und für ihn präjudizierlich und überschritten weit ihre Vollmacht. Das sei ihm Anlass, die Vollmachten, Befehle, Aufträge u. ä. jetzt aufzuheben, zu kassieren, zu annullieren und zurückzurufen ("revociren"). Das Kerpener Gericht soll ihm dazu gegen die übliche Gebühr eine besiegelte Urkunde ausstellen. Schultheiß und Schöffen kommen der Bitte nach und beauftragen den Gerichtsschreibereiverwalter Wolter mit der Ausfertigung "nebst Aufftruckung gewohnlichen Gerichtssiegels".
Schriftstücke: 1
Archivale
Leers, von - Arnold Theodor (= Dietrich) Michael
Scholteis, Johann Conrad, Lic.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:19 MEZ