Der Konvent zu Ellen vergleicht sich mit dem Halbwinner des Hofes Palmesholz, Anton Middel wegen rückständiger Pachtlieferungen aus den Jahren 1670 bis 1680. Der Pächter soll zum Termin Sankt-Martin [11. Nov.] auf seine Kosten in wohlgewandten marckgebigen Früchten 100 Malter Roggen nach Rödinger Fruchtmaß gemessen, liefern, für das Jahr 1682 40 Malter, 1683 und 1684 je 30 Malter. Ferner soll der Pächter sofort auf seine Kosten die schadhaften Scheunen, Ställe und Dächer reparieren. Falls er die Auflagen des ersten Pachtbriefes [1666] unter Berücksichtigung des Nachlasses in den beiden folgenden Jahren nicht erfüllt, muß er vom Hof abziehen und behält sich der Konvent das Recht vor, sich an dem Viehbestand und den Mobilien (bestialien und mobilien) schadlos zu halten. Vereinbart zu Ellen mit den Unterschriften von P.C. de Wymar, Anton Middel und Johann Schramm. Geschehen im Kloster Ellen anno 1681 am 29. Decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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