König Philipp von Spanien lässt durch seinen Statthalter des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen Carl von Middachten zu behuf des unmündigen Rotgers von Diepenbrock mit den Gütern Cuilink und Gebbinck in der Herrschaft Borkelo, Kirchspiel Grolle, belehnen; die Güter hatte schon sein verstorbener Vater Heinrich Diepenbrock als Lehen besessen. Zeugen: die Lehnmannen Reiner Dybbetz und Heinrich Herberts

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner