Geistliche Verwaltung Ellwangen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 85
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Bezirksbehörden >> Sonstiges
1805-1832 (Vorakten ab 1799, Nachakten bis 1847)
Überlieferungsgeschichte
Nach der Mediatisierung von Stadt und Fürstentum Ellwangen durch Württemberg wurden 1805 die hier befindlichen milden Stiftungen einer neugeschaffenen und dem örtlich zuständigen Kameralamt nachgeordneten Geistlichen Verwaltung unterstellt. Diese wurde zunächst von örtlichen Pflegern, die vielleicht von der Stadt gestellt, möglicherweise auch aus fürstlich ellwangischen Diensten übernommen wurden, geleitet. Ihnen, denen lediglich die "Eigenschaft als Partikularrechner der Kameralverwalter" zukam (Reyscher), oblag Vermögensverwaltung, Mittelvergabe und Rechnungswesen der inkorporierten Stiftungen wie auch die Aufsicht über den Deutschen und Lateinischen Schulfonds. Auch nach der Übertragung der Aufsicht über das gesamte Stiftungswesen im Königreich zunächst an das beim Innenministerium angesiedelte Oberlandesökonomiekollegium (gemäß Organisationsmanifest von 1806), dann an die Dritte Abteilung der Krondomänensektion, eine Abteilung des Finanzministeriums (1811), bestand die Geistliche Verwaltung Ellwangen fort. Ein staatlicher Stiftungsverwaltungs- und Rechnungsrevisoratsbezirk Ellwangen, der mutmaßlich den Sprengel des damaligen Kameralamts und wohl auch noch benachbarte Bezirke umfasste, wurde laut Bü 261 und 560 des Bestandes D 50 a (Stiftungssachen II: Spezialia) seit 1813 aufgebaut. In diesen sollte die Geistliche Verwaltung Ellwangen wohl integriert werden, obwohl deren Zuständigkeiten sehr viel weiter gestreut waren (u.a. nahm die Geistliche Verwaltung Interessen in den Oberämtern Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gmünd, Neresheim und Saulgau wahr). Ob und inwieweit der Aufbau des Stiftungsverwaltungsbezirks Ellwangen samt Integration der Geistlichen Verwaltung bis zum Jahresende 1817 abgeschlossen wurde, müsste, soweit vorhanden, aus den zeitgenössischen Organisationsakten erst noch erhoben werden. Wegen der häufigen und raschen Änderungen der Zuständigkeiten und Organisation sind sowohl die behördlichen Strukturen als auch der räumliche Kompetenzbereich der staatlichen Stiftungsadministration in und um Ellwangen (und nicht nur dort) kaum zu rekonstruieren, viele Akten beziehen sich zugleich auf Angelegenheiten sowohl der Geistlichen Verwaltung als auch der Stiftungsverwaltung. Nachdem die Dritte Abteilung der Krondomänensektion noch am 8. November 1816 per Verordnung König Wilhelms als Sektion des Stiftungswesens dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens angegliedert worden war, wurde sie schon mit dem V. Organisationsedikt vom 18. November 1817 aufgelöst. Die Aufsicht über das Stiftungswesen ging zum 1. Januar 1818 an die neugebildeten Kreisregierungen über. Mit dem Verwaltungsedikt für die Gemeinden, Oberämter und Stiftungen vom 1. März 1822 wurde landesweit die Administration der Kirchen- und Stiftungspflegen örtlichen (kommunalen) Stiftungsräten übertragen. In der Folge wurden die großen Geistlichen Verwaltungen und auch die kurzlebigen Stiftungsverwaltungsbezirke wieder aufgelöst und die einzelnen Pflegen den zuständigen lokalen Aufsichtsgremien zugewiesen (vgl. die entsprechenden Organisationsakten, Bü-Nrn. 272 ff. des vorliegenden Bestandes). Dieser "Abwicklungsprozess" nahm einige Jahre in Anspruch, 1832 wurde die Geistliche Verwaltung Ellwangen endgültig aufgehoben. D 85 beinhaltet Akten, Rechnungs- und Amtsbücher der Geistlichen Verwaltung, die nach 1822 nicht an die lokalen Stiftungsräte, sondern an die Kreisregierung Ellwangen abgegeben und mit deren Registratur 1924 von dort an das damalige Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgeliefert worden sind. Der Bestand wurde 1925 gebildet und von K.O. Müller verzeichnet. Die Retrokonversion besorgte 2006 Marionela Wolf. Im Rahmen der Erschließung unverzeichneter Nachträge der Beständegruppe D (Behörden der Übergangszeit) im Staatsarchiv Ludwigsburg fügte der Unterzeichnete noch 14 weitere Titelaufnahmen (Bü-Nrn. 408-421) hinzu und besorgte die Endredaktion des Gesamtbestandes, wobei allerdings aus Zeitgründen die Titelaufnahmen Müllers im großen Ganzen ebenso beibehalten werden mussten wie dessen Klassifikation. Insgesamt enthält D 85 jetzt (incl. einiger a- und b-Nrn.) 429 Einheiten mit einer Laufzeit von 1805-1832, Vorakten (meist abschriftl.) sind von 1760 bis 1804 vorhanden, der Gesamtumfang beträgt 15,9 lfd. m.
Ludwigsburg, im Juni 2011
Dr. Peter Steuer
Nach der Mediatisierung von Stadt und Fürstentum Ellwangen durch Württemberg wurden 1805 die hier befindlichen milden Stiftungen einer neugeschaffenen und dem örtlich zuständigen Kameralamt nachgeordneten Geistlichen Verwaltung unterstellt. Diese wurde zunächst von örtlichen Pflegern, die vielleicht von der Stadt gestellt, möglicherweise auch aus fürstlich ellwangischen Diensten übernommen wurden, geleitet. Ihnen, denen lediglich die "Eigenschaft als Partikularrechner der Kameralverwalter" zukam (Reyscher), oblag Vermögensverwaltung, Mittelvergabe und Rechnungswesen der inkorporierten Stiftungen wie auch die Aufsicht über den Deutschen und Lateinischen Schulfonds. Auch nach der Übertragung der Aufsicht über das gesamte Stiftungswesen im Königreich zunächst an das beim Innenministerium angesiedelte Oberlandesökonomiekollegium (gemäß Organisationsmanifest von 1806), dann an die Dritte Abteilung der Krondomänensektion, eine Abteilung des Finanzministeriums (1811), bestand die Geistliche Verwaltung Ellwangen fort. Ein staatlicher Stiftungsverwaltungs- und Rechnungsrevisoratsbezirk Ellwangen, der mutmaßlich den Sprengel des damaligen Kameralamts und wohl auch noch benachbarte Bezirke umfasste, wurde laut Bü 261 und 560 des Bestandes D 50 a (Stiftungssachen II: Spezialia) seit 1813 aufgebaut. In diesen sollte die Geistliche Verwaltung Ellwangen wohl integriert werden, obwohl deren Zuständigkeiten sehr viel weiter gestreut waren (u.a. nahm die Geistliche Verwaltung Interessen in den Oberämtern Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gmünd, Neresheim und Saulgau wahr). Ob und inwieweit der Aufbau des Stiftungsverwaltungsbezirks Ellwangen samt Integration der Geistlichen Verwaltung bis zum Jahresende 1817 abgeschlossen wurde, müsste, soweit vorhanden, aus den zeitgenössischen Organisationsakten erst noch erhoben werden. Wegen der häufigen und raschen Änderungen der Zuständigkeiten und Organisation sind sowohl die behördlichen Strukturen als auch der räumliche Kompetenzbereich der staatlichen Stiftungsadministration in und um Ellwangen (und nicht nur dort) kaum zu rekonstruieren, viele Akten beziehen sich zugleich auf Angelegenheiten sowohl der Geistlichen Verwaltung als auch der Stiftungsverwaltung. Nachdem die Dritte Abteilung der Krondomänensektion noch am 8. November 1816 per Verordnung König Wilhelms als Sektion des Stiftungswesens dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens angegliedert worden war, wurde sie schon mit dem V. Organisationsedikt vom 18. November 1817 aufgelöst. Die Aufsicht über das Stiftungswesen ging zum 1. Januar 1818 an die neugebildeten Kreisregierungen über. Mit dem Verwaltungsedikt für die Gemeinden, Oberämter und Stiftungen vom 1. März 1822 wurde landesweit die Administration der Kirchen- und Stiftungspflegen örtlichen (kommunalen) Stiftungsräten übertragen. In der Folge wurden die großen Geistlichen Verwaltungen und auch die kurzlebigen Stiftungsverwaltungsbezirke wieder aufgelöst und die einzelnen Pflegen den zuständigen lokalen Aufsichtsgremien zugewiesen (vgl. die entsprechenden Organisationsakten, Bü-Nrn. 272 ff. des vorliegenden Bestandes). Dieser "Abwicklungsprozess" nahm einige Jahre in Anspruch, 1832 wurde die Geistliche Verwaltung Ellwangen endgültig aufgehoben. D 85 beinhaltet Akten, Rechnungs- und Amtsbücher der Geistlichen Verwaltung, die nach 1822 nicht an die lokalen Stiftungsräte, sondern an die Kreisregierung Ellwangen abgegeben und mit deren Registratur 1924 von dort an das damalige Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgeliefert worden sind. Der Bestand wurde 1925 gebildet und von K.O. Müller verzeichnet. Die Retrokonversion besorgte 2006 Marionela Wolf. Im Rahmen der Erschließung unverzeichneter Nachträge der Beständegruppe D (Behörden der Übergangszeit) im Staatsarchiv Ludwigsburg fügte der Unterzeichnete noch 14 weitere Titelaufnahmen (Bü-Nrn. 408-421) hinzu und besorgte die Endredaktion des Gesamtbestandes, wobei allerdings aus Zeitgründen die Titelaufnahmen Müllers im großen Ganzen ebenso beibehalten werden mussten wie dessen Klassifikation. Insgesamt enthält D 85 jetzt (incl. einiger a- und b-Nrn.) 429 Einheiten mit einer Laufzeit von 1805-1832, Vorakten (meist abschriftl.) sind von 1760 bis 1804 vorhanden, der Gesamtumfang beträgt 15,9 lfd. m.
Ludwigsburg, im Juni 2011
Dr. Peter Steuer
429 Archivalieneinheiten (15,9 lfd. m)
Bestand
Reyscher, A. L. (Hg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze. Bd. 15, 2. Abteilung. Tübingen 1847. S. 89 f. und 131 ff.
Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg. Bd. 1. Stuttgart 1904. S254 ff. und 265 ff.
Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg. Bd. 1. Stuttgart 1904. S254 ff. und 265 ff.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 2:40 PM CET