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Instruktion für die Hessischen Kreismedizinalämter, für die Impfärzte und praktischen Ärzte, Bürgermeistereien und Vorsteher von Schulanstalten, betreffend die Ausführung der Reichs-Impf-Gesetzes vom 8. April 1874 (Ausfertigung zwei Mal komplett vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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