Instruktion für die Hessischen Kreismedizinalämter, für die Impfärzte und praktischen Ärzte, Bürgermeistereien und Vorsteher von Schulanstalten, betreffend die Ausführung der Reichs-Impf-Gesetzes vom 8. April 1874 (Ausfertigung zwei Mal komplett vorhanden)