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1.) Der Zehnt zu Sielen [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel]; 2.) ein Viertel des Zehnts zu Eberschütz [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel...
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A I u, von Canstein sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Canstein, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe C >> Canstein, von
1756 Februar 28
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der Zehnt zu Sielen [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel]; 2.) ein Viertel des Zehnts zu Eberschütz [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel]; 3.) ein halber Hof zu Eberschütz; 4.) ein halber Hof zu Lamerden [Stadtteil von Liebenau, Lkr. Kassel]; 5.) die Hälfte von sieben Kotstätten zu Lamerden; 6.) ein Viertel eines Hofes zu Lamerden; 7.) ein Drittel des Gerichts zu Lamerden. Die Burg Canstein soll den Landgrafen von Hessen offen stehen, jedoch nicht gegen den Erzbischof von Köln und gegen den Grafen von Waldeck.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg Heinrich Krafft
Belehnte/r: Friedrich Ludwig Jakob, Ludolf, Johann Otto Wilhelm und Clemens August von Canstein, Söhne des verstorbenen Philipp Rabe (Raban) von Canstein, und für ihren abwesenden Bruder Philipp Karl Georg dessen dessen Prokurator NN Arstenius, Advokat