Urkunde über den Ankauf von Areal in der Flur Bockau von dem Wirtschaftsbesitzer Ernst Gustav Geyer daselbst und Hinzuschlagung dieses Areals zum dortigen Staatsforstrevier; 29. Oktober 1890, hierzu eine Berainungsprotokollabschrift vom 14. Mai 1891.

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Sächsisches Staatsarchiv
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