Der Abt des Benediktinerklosters Liesborn (Lesbornensis) erklärt als vom Papst eingesetzter Richter, Hermann von Hoerstel (Horstelo) habe wegen seiner zusammen mit seinen Brüdern und anderen Komplizen begangenen Räubereien und Brandstiftungen im Stift Münster, die mehr als 300 Mark münsterschen Geldes Schaden angerichtet hätten, keinerlei Anrecht auf eine Präbende am Dom zu Münster. Siegelankündigung des Abts auch im Namen des Priors von Liesborn, des Thesaurars Johannes und weiterer Zeugen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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