Dieterich Reppelmont, Richter zu Essen, bezeugt, dass vor ihm Dieterich und Rotger von Asbeck Achter dem Berge, Vater und Sohn, erschienen seien und bekannt hätten, und bekannt hätten für eine ihnen bezahlte Summe Geldes Herrn Johann von Gelleren, Kanoniker zu Essen, als Offiziant und Verwalter des Kanonikerkapitels für die Armen im Alten Paradies eine Rente von 6 Königstalern, jährlich auf Martini oder vierzehn Tage vorher oder nachher zahlbar, aus ihren zu Haus Achter dem Berg gehörigen Gütern verkauft zu haben. Die Rente ist jährlich auf Petri ad cathedram oder vierzehn Tage vorher oder nachher mit 100 silbernen Philipps-Königs-Talern bei vierteljährlicher Ankündigung ablösbar. Siegler: der Richter und Dietrich von Asbeck. Unterschriften beider Asbecks. Anliegend: 1.) 1602 Juli 15, Alexander Drögkann, Küster und Schulmeister zu Steele, quittiert Johannes Gelderenn über 15 Reichstaler. 2.) 1606 Dezember 1, extractus protocolli, kraft dessen der Werkmeister der Münsterfabrik zur Einlösung versetzter Pertinentien des Gutes zur Hege angehalten wird. 3.) 1689 Februar 4, Wilhelm Halffman, Dechant und Provisor der Armen, beurkundet, dass die von Asbeck Achterm Berge vom Armenprovisor zu vier Zeiten 2 Kapitalien zu 100 Goldgulden und 100 Königstalern aufgenommen, wofür die Schuldner ihr Gut zur Hege als Hypothek verschrieben haben. Die Pfandverschreibung hat die Kirchenfabrik übernommen. Halffman quittiert darüber, dass ihm der rector fabricae, Balthasar Owerx, die beiden Kapitalien zurückgegeben habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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