Hinweis: Am 1. Oktober des Jahres ist das neue Denkmalschutz-Gesetz vom 16. Juli des Jahres in Kraft getreten. Der Forstverwaltung erwachsen hierdurch neue Aufgaben, da es sich hier um landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten handelt, wie natürliche Bildungen der Erdoberfläche, Wasserläufe, Felsen, Bäume und dergleichen, die es zu erhalten gilt (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)