Bertram von Herschbach und Demut, seine eheliche Hausfrau, quittieren den Brüdern Johann und Gerhard von Hattert, ihren Schwägern und Brüdern, den Empfang des der Demut bestimmten Heiratsgutes, außer 80 oberländischen Rheinischen Gulden, beides den Anteil Johanns betreffend, welcher letztere in vier Terminen bezahlen solle.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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