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Verordnung: Allen Hessischen Forstinspektoren von Oberhessen wird die Kurfürstlich Hessische Verordnung bekannt gemacht, wie gegen Holzfrevler von Kurhessen auf Hessen-Darmstädtischem Gebiet vorgegangen werden soll. Wenn das nicht hilft, soll mit gleichen Maßnahmen in umgekehrter Richtung eingegriffen werden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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