Verordnung: Allen Hessischen Forstinspektoren von Oberhessen wird die Kurfürstlich Hessische Verordnung bekannt gemacht, wie gegen Holzfrevler von Kurhessen auf Hessen-Darmstädtischem Gebiet vorgegangen werden soll. Wenn das nicht hilft, soll mit gleichen Maßnahmen in umgekehrter Richtung eingegriffen werden